Statuten FC Rüti
Der Fussballclub Rüti ist ein eingetragener Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Beim Eintritt in den Verein wird die Eintrittsgebühr und die erstmalige Zahlung des Mitgliederbeitrages fällig.
Jedes Mitglied des Fussballclub Rüti anerkennt mit der Aufnahme in den Verein auch die hier aufgeführten Statuten.